Steigende Betriebskosten


09
06
2021

Erklärungen zur Jahresabrechnung 2020 und zu neuen Vorauszahlungen 2021

Aktuell und sukzessive noch bis November 2021 erstellen wir für unsere rund 2500 Wohnungen die Jahresabrechnung 2020 über die Betriebskosten, aus der sich wiederum die zu leistenden Vorauszahlungen für die kommenden Monate ergeben. Wir wollen an dieser Stelle einige Hintergründe erläutern, sodass sich manche Frage, die sich im Zusammenhang mit der zu erwartenden Jahresabrechnung ergeben wird, vielleicht schon hier beantworten lässt.

Für das Jahr 2020 kommt im Zeitraum vom 1. Juli bis 31. Dezember der von der Bundesregierung beschlossene verminderte Mehrwertsteuersatz von 16 statt 19 Prozent zur Anwendung. Deshalb kann es zu einer Kostenersparnis für diesen Abrechnungszeitraum kommen. Allerdings muss bedacht werden, dass aufgrund der Corona-Pandemie viele von Ihnen zu Hause arbeiten bzw. Ihre Kinder zu Hause lernen mussten und dementsprechend gerade bei Wasser, Strom und Wärme die Verbräuche über das langjährige Mittel angestiegen sein könnten.

Ab Januar 2021 gilt wieder der alte Mehrwertsteuersatz von 19 Prozent. Zusätzlich wurden viele Gebühren erhöht, sodass sich die künftigen Vorauszahlungen in den allermeisten Fällen erhöhen werden.

So hat der ZASO nicht nur die Festgebühren erhöht, sondern auch die Preise für die Leerungen. Ein Jahresaufkleber für einen 1100-Liter-Restabfallbehälter kostet beispielsweise ca. 15 Prozent mehr, der Preis für einen Quartalsaufkleber für eine 120-Liter-Mülltonne stieg um ca. 23 Prozent.

Der ZWA Saalfeld-Rudolstadt hat ab 2021 erstmals eine Grundgebühr für Schmutzwasser eingeführt. Zudem wurde die Grundgebühr für Trinkwasser erhöht.

Ganz neu kommt ab 2021 die sogenannte CO2-Abgabe zum Tragen. Dabei handelt es sich um eine vom Bundesgesetzgeber erhobene Steuer von derzeit 25 Euro pro Tonne CO2 auf alle fossilen Energieträger, also Gas und damit auf Fernwärme, Öl und Kohle. Diese staatliche Abgabe wird sich in den Folgejahren nach und nach erhöhen.

Leider müssen wir auch die zum Jahresbeginn 2021 gestiegen Versicherungsbeiträge für die Gebäudeversicherung sowie den zum 1. Januar 2021 gestiegenen gesetzlichen Mindestlohn hinnehmen; letzterer wird sich zur Jahresmitte noch einmal erhöhen. Dienstleister haben diesen Mindestlohn zu zahlen bzw. haben eigene Tarifverträge, die teilweise ebenfalls seit Jahresbeginn Mehrzahlungen vorschreiben.

Bei Nachfragen zur Jahresabrechnung 2020 und den neu zu leistenden Vorauszahlungen steht Ihnen Frau Julia Rechenberger, Tel. 03671 - 580-31, als Ansprechpartnerin gern zur Verfügung.


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