Vorsorgevollmacht


07
06
2021

Das Leben verlangt uns täglich immer wieder Entscheidungen ab. Es gibt immer Dinge, manche wichtiger als andere, die entschieden werden wollen. Aber stellen Sie sich einmal vor, Sie können z. B. durch einen tragischen Unfall oder eine schwere Krankheit nicht mehr für sich selbst entscheiden. Wer soll dann für Sie Entscheidungen treffen? Wer soll sich um alle Fragen Ihrer medizinischen Behandlung kümmern? Wer soll Ihre Post öffnen? Und wer soll Ihre vertraglichen Verpflichtungen erfüllen?

Kennen Sie eine oder mehrere Personen, denen Sie uneingeschränkt vertrauen, kann eine Vorsorgevollmacht das Richtige für Sie sein. Denn mit der Vorsorgevollmacht können Sie eine oder mehrere Personen bestimmen, die für Sie entscheiden, wenn Sie es nicht können.

Eine Vorsorgevollmacht ist mit Blick auf das zwischen uns bestehende Mietverhältnis besonders hilfreich, wenn sich der Bevollmächtigte um das uns verbindende Vertragsverhältnis kümmern kann. So kann er Auskünfte von uns erlangen, uns gegenüber notwendig werdende Erklärungen, wie z. B. eine Kündigung, abgeben sowie im Ernstfall auch eine Wohnungsrückgabe mit uns durchführen.

Damit dies alles funktioniert, muss der Bevollmächtigte volljährig sein, die Vorsorgevollmacht schriftlich abgefasst werden und sollte bestenfalls auch den Wirkungskreis Mietverhältnis benennen. Zu guter Letzt muss im Ernstfall aber auch der Bevollmächtigte wissen, dass es diese Vollmacht gibt und vor allem, wo sie verwahrt ist. Besonders hilfreich wäre es für uns, ein Exemplar Ihrer Vorsorgevollmacht in unserem Hause zu haben, damit auch wir im Ernstfall gleich wissen, wer als Bevollmächtigter mit uns in Kontakt treten darf.

Auskünfte und Beratung zum Thema Vorsorgevollmacht erhalten Sie in der Regel kostenfrei bei vielen Wohlfahrtsverbänden.


Sprechzeiten

Dienstag
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Donnerstag
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