Rufbereitschaft der WOBAG


20
06
2023

Rufbereitschaft der WOBAG

Immer für Sie da - aber nur für wirkliche Notfälle und Havarien

Außerhalb der Geschäftszeiten unseres Unternehmens gibt es seit vielen Jahren eine Rufbereitschaft. Unter der Telefonnummer 03671-58050 erreichen Mieter einen technisch versierten Mitarbeiter, der bei der Bandbreite möglicher Havarien und schwerwiegender Störungen professionell reagieren kann.

Analysen ergaben, dass der Bereitschaftsdienst im Jahr 2022 in ca. 270 Fällen genutzt wurde. Allerdings ergab die Auswertung auch, dass es sich in rund einem Drittel der Anrufe nicht um Notfälle handelte. Deshalb nochmals unsere dringenden Hinweise:

Was sind Not- und Havariefälle?

  • Feuer/starke Rauchentwicklung im Haus
  • Gasgeruch/Verpuffung         
  • Totalausfall der Heizungsanlage
  • Rohrbrüche
  • Ausfall der Trinkwasser- und Warmwasserversorgung
  • Rückstau in Abwasserleitungen und von Fäkalien
  • eintretendes Wasser aus benachbarten Wohnungen
  • stark undichte Rohrsysteme oder Heizkörper
  • Stromausfall in der gesamten Wohnung
  • Kabelbrände, elektrische Brände in Steckdosen oder Schaltern
  • Funktionsuntüchtigkeit des Aufzuges
  • Unwetterschäden (Bäume, Dächer, Wassereintritt Keller)
  • berechtigte Anzeichen für eingeschlossene oder hilflose Mitbewohner im Haus
  • defekte Türschließungen ohne Fremdeinwirkung

Was sind keine Not- und Havariefälle?

  • ruhestörender Lärm, Mieterstreitigkeiten
  • tropfende Mischbatterien
  • defekte Lichtschalter oder Steckdosen
  • klemmende Fenster oder Türen
  • selbstverschuldete Vorgänge wie Ausschließen, Verlust des Wohnungsschlüssels oder abgebrochener Wohnungsschlüssel - Hier ist die eigenverantwortliche Inanspruchnahme eines Schlüsseldienstes erforderlich!
  • Fragen rund um Mietverträge
  • falsch geparkte Autos

Vorfälle im Zusammenhang mit Türschließungen

Was können Mieter im Havariefall zur Schadensbegrenzung tun?

  • bei Brand oder ausgelöstem Rauchwarnmeldern Alarmierung der Feuerwehr (Tel. 112)
  • bei Wohnungseinbruch und schwerwiegendem Vandalismus oder anderen Straftaten Kontaktaufnahme zur Polizei (Telefonnummer 03671-560)
  • bei Wasserrohrbruch Schließen der Wohnungsabsperrventile bzw. der Strangabsperrventile im Keller
  • bei Abwasserverstopfung Benachrichtigung aller anderen Mieter im Eingang Wenn keine Gründe für sofortiges Handeln vorliegen, melden Sie den Schaden bitte am nächsten Werktag unserer Reparaturanmeldung.

Wir bitten Sie als unsere Mieter, die Rufbereitschaft immer mit Bedacht zu wählen. Damit helfen Sie uns und den für uns tätigen Handwerkern, dieses Serviceangebot für echte Notfälle aufrechterhalten zu können!

 


Sprechzeiten

Dienstag
09:00 Uhr - 12:00 Uhr und
13:30 Uhr - 16:00 Uhr

Donnerstag
09:00 Uhr - 12:00 Uhr und
13:30 Uhr - 18:00 Uhr

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