TV-Versorgung ab Juli 2024 - Neues Telekommunikationsgesetz


20
06
2023

Am 01.12.2021 ist das neue Telekommunikationsgesetz (TKG) in Kraft getreten. Das TKG bezweckt u. a., dass sich alle Mieterinnen und Mieter ihren Telekommunikationsanbieter in Bezug auf alle Telekommunikationsdienste selbst aussuchen können. Damit einher geht dann auch die Verpflichtung eines jeden einzelnen, einen Vertrag mit dem Anbieter seiner Wahl zu schließen. Sie kennen die Öffnung des Marktes bereits seit längerem durch die freie Wahl Ihres Telefon-/Mobilfunk-/Internetanbieters.

Bislang war die freie Wahl des Anbieters der TV-Versorgung für Sie nicht möglich. Die Basis-TV-Versorgung haben wir für Sie im Rahmen des Mietverhältnisses in Kooperation mit der Vodafone Deutschland GmbH sichergestellt. Zusätzlich zur Basis-TV-Versorgung war es bislang möglich, weitere TV-Produkte (z. B. Pay-TV) eigenständig hinzuzubuchen. Die Kosten der Basis-TV-Versorgung sind über die Betriebskostenabrechnung reguliert worden, sodass Sie sich hinsichtlich Ihrer Basis-TV-Versorgung um nichts kümmern mussten. Aufgrund der Regelungen des neuen TKG wird dies in der bisher praktizierten Form nicht mehr möglich sein.

Durch verschiedene Marktakteure ist jetzt eine gewisse Unruhe entstanden, aufgrund derer uns viele Mieteranfragen erreichen, was nun zu tun ist:

Muss ein eigener Vertrag abgeschlossen werden, um weiterhin TV zu schauen? Muss eine Entscheidung kurzfristig gefällt werden? Wie wichtig ist Glasfaser? Kümmert sich die WOBAG?

Wir möchten Sie beruhigen und Sie bitten, sich nicht von den Marktakteuren übereilt in eine Entscheidung drängen zu lassen. Bis zum Inkrafttreten der gesetzlichen Änderungen am 01.07.2024 ist noch Zeit. Sie müssen daher Nichts überstürzen.

Unser Interesse ist es, Ihre Basis-TV-Versorgung trotz der durch das neue Telekommunikationsgesetz geänderten Rahmenbedingungen in gewohntem Umfang weiterhin zu einem gewohnt günstigen Preis sicherzustellen.

Dazu sondieren wir derzeit für Sie den Markt. Es soll sich für Sie möglichst nichts ändern, außer, dass Sie zu gegebener Zeit einen eigenen Vertrag für Ihre TV-Versorgung abschließen. Selbstverständlich können Sie dann auch wie gewohnt Zusatzprodukte (wie Internet und Telefonie) beziehen.

Und selbstverständlich richten wir unseren Blick auch in die digitale Zukunft: Wir wollen einen Anbieter finden, der allen unseren Mieterinnen und Mietern einen Glasfaseranschluss bis in die Wohnung verlegt, über den sich jeder diskriminierungsfrei (sog. open access) den Telekommunikationsanbieter seiner Wahl für TV, Internet und Telefonie aussuchen kann.

Aber noch ist es nicht soweit. Wir werden Sie in unserer Mieterzeitung fortlaufend informieren.

Bei Fragen wenden Sie sich bitte an uns. Wir helfen Ihnen gern weiter.


Sprechzeiten

Dienstag
09:00 Uhr - 12:00 Uhr und
13:30 Uhr - 16:00 Uhr

Donnerstag
09:00 Uhr - 12:00 Uhr und
13:30 Uhr - 18:00 Uhr

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